Fasssauna Baugenehmigung: was in welchem Bundesland gilt
Eine Fasssauna mit Elektroofen braucht im bebauten Ortsbereich meist keine Baugenehmigung: Mit rund 6 bis 18 Kubikmetern Rauminhalt bleibt sie unter den Größengrenzen der Landesbauordnungen, die je nach Land bei 10 bis 30 Quadratmetern Grundfläche oder bei 30 bis 75 Kubikmetern liegen. Zwei Dinge ändern das: ein Holzofen und ein Grundstück im Außenbereich.

